Ist die Beschäftigung von Arbeitnehmern in dem Unterne

Nach der Gründung eines Unternehmens in der Türkei besteht keine Pflicht zur Beschäftigung von Arbeitnehmern. Wenn Sie als Firmengründer keine Arbeitskräfte benötigen, können Sie Ihre Unternehmensaktivitäten auch selbst leiten.


Wenn Sie hingegen nach der Gründung eines Unternehmens eine Arbeitserlaubnis erhalten möchten, müssen Sie fünf türkische Arbeitnehmer beschäftigen.

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